AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters

1. Mit Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der Käufer nachfolgende Geschäftsbedingungen.

2. Es ist nicht gestattet,

• ohne gültige Eintrittskarte oder sonstige Berechtigung das Veranstaltungsgelände zu betreten.

• sich in den Zu- und Aufgängen zu den Zuschauerplätzen aufzuhalten.

• auf den Bänken zu stehen.

• die für die Allgemeinheit nicht bestimmten Bereiche und Räume zu betreten.

• bauliche und sonstige Anlagen zu beseitigen, zu übersteigen oder zu erklettern.

• Säuglinge und Kleinkinder bis einschließlich dem 8. Lebensjahr, Kinderwagen, sperrige Picknickkörbe und sperrige Kühltaschen, Leitern, sowie eigene Sitzgelegenheiten jedweder Art, Kisten und ähnliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzunehmen.

• Gegenstände auf die Bühne oder in den Zuschauerraum zu werfen.

• außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Gelände in sonstiger Weise zu beschmutzen und hierzu geeignete Gegenstände, wie z.B. Konfetti, Papierschnipsel und Papierrollen mitzubringen.

• Tiere auf das Veranstaltungsgelände mitzubringen.

• bauliche und sonstige Anlagen (insbesondere auch Wege) zu beschriften, zu bemalen und zu bekleben.

2. Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für eigenes oder fremdes Handeln ist grundsätzlich auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Unberührt bleibt hiervon die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten) und die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

3. Wird die Durchführung der Veranstaltung insgesamt aus Gründen unmöglich, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, so wird dem Besucher gegen Vorlage der erworbenen Eintrittskarte und der Kaufquittung bei der jeweiligen Vorverkaufsstelle der Kartenpreis sowie die Vorverkaufsgebühr zurückerstattet. Sofern der Veranstalter die Unmöglichkeit der Durchführung der Veranstaltung zu vertreten hat, bleibt dem Besucher das Recht vorbehalten, weitergehenden Schadensersatz zu verlangen.

4. Beim erstmaligen Betreten werden die Eintrittskarten komplett entwertet. Nach Verlassen des Veranstaltungsgeländes besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass.

5. Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.

6. Jeder Besucher haftet für die von ihm verursachten Schäden.

7. Den Anweisungen des vom Veranstalter eingesetzten Personals ist Folge zu leisten.

8. Bei Einlass findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst statt. Es ist untersagt, Glasflaschen, Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister und/oder sonstige Trinkbehälter, Hartverpackungen oder sonstige schwere Behältnisse (bis auf einen Tetrapack bzw. eine PET-Flasche bis zu einem Inhalt (nur alkoholfrei) von maximal 0,5 Liter pro Person) sowie Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Fahnenstangen über 1,50 m Länge, Gasdruckflaschen und Waffen aller Art oder sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzubringen. Der Veranstalter ist in solchen Fällen berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die vorstehend genannten Gegenstände an der Einlasskontrolle abzugeben.

9. Alkoholisierte Personen können von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

10. Auf dem Veranstaltungsgelände sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen. Nicht erlaubt ist die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art. Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräte aller Art wie Tonbandgeräte, MP3-Rekorder und Diktiergeräte sind ebenfalls untersagt. Der Veranstalter kann dem Besucher den Eintritt zum Veranstaltungsgelände verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die nicht zugelassenen Geräte zurückzulassen oder an der Eingangskontrolle abzugeben (wobei keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter wegen eines möglichen Verlustes des betreffenden Gerätes bestehen).

11. Der Besucher willigt unwiderruflich ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet).

12. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht oder Feuerwerkskörper abbrennt, ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher – sofern erforderlich auch ohne jegliche Vorwarnung – von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

13. Für durch Gäste aufkommende Gewaltausartungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Das Sicherheitspersonal ist berechtigt und angewiesen, bei gewaltbereiten und gewaltaufkommenden Situationen einzugreifen, sowie randalierende oder störende Gäste vom Veranstaltungsort zu entfernen. Es wird darauf hingewiesen, dass jede Form der Gewalt (außer verbale) zur polizeilichen Anzeige gebracht wird.

14. Der Veranstalter haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde. Eine unmittelbare Nähe des Besuchers zu den Lautsprecher-Boxen ist zu vermeiden, entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Der Gebrauch von Ohrstöpseln wird insbesondere in der Nähe der Bühne dringend empfohlen.

15. Diese Eintrittskarte ist nach ihrer Entwertung nicht mehr übertragbar. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets ist nicht gestattet. Die Tickets dürfen nicht zu einem höheren Preis als den aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Schließlich ist die Verwendung der Tickets zu Verlosungszwecken und/oder zur Durchführung von Gewinnspielen ausdrücklich untersagt. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit. Bei Verlust der Eintrittskarte kein Ersatz.

16. Die im Vorverkauf erworbenen Tickets beinhalten den Fahrpreis zur Kindl-Bühne Wuhlheide für die Hin- u. Rückfahrt im VBB/BVG-Streckennetz mit S-Bahn, U-Bahn, Tram und Bus (VBB-Tarifbereiche ABC) ab zwei Stunden vor Einlass bis 03.00 Uhr frühmorgens am Folgetag. Bei Fahrscheinkontrollen ist einfach das Konzertticket vorzuzeigen.

17. Der Veranstalter stellt keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Der Käufer ist für seine Anreise zu der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein Kfz auf eigene Gefahr. Wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt. Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten Parkflächen oder Parkplätzen (teilweise gebührenpflichtig) abgestellt werden. Es gilt ergänzend die aushängende Parkordnung, den Anweisungen des Ordnungspersonals ist auch insoweit Folge zu leisten.

18. Es besteht kein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Parkplatzes. Eine verbindliche Zuteilung von Parkplätzen erfolgt durch das Ordnungspersonal des Veranstalters. Die ausgewiesenen und markierten Flucht- und Rettungsgassen sind freizuhalten.

19. Bei Festivals können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler(gruppen) um entsprechenden Ersatz. Ansprüche des Besuchers wegen der Absage einzelner Künstler(gruppen) bestehen nicht. Der Zutritt zu Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauerkapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist dem Veranstalter eine vorübergehende Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies einen Anspruch auf (teilweise) Rückerstattung des Kartenpreises begründet.

20. Das Konzert findet bei jeder Witterung statt.

21. Bei Abbruch der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung wegen höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.

22. Das Hausrecht liegt beim Veranstalter.

23. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt stets auf eigene Gefahr.